Vereinsheim Vermietung

Achtung von November bis einschließlich April findet keine Vermietung des Vereinshauses statt.

Sie können unser Vereinsheim günstig für Feiern aller Art mieten, außer für Silvesterfeier. Ganz gleich ob Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Kommunionen, Konfirmationen oder Taufen, mit bis zu 50 Personen sind Sie bei uns immer recht
herzlich willkommen.

Rufen Sie uns an  oder schreiben Sie eine E-Mail
              01799312459    <<>>  gruetznerhubertandreas@gmail.com             

Ausstattung des Vereinsheimes

    Saalgröße - ca. 110 qm
    Bestuhlung - ca. 60 Stühle
    Damen, Herren Toilette
    Küche
    mit Geschirr, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Heißwasser Bereiter,
    Terrasse ca. 40 qm
Bierzeltgarnitur mieten
Beschreibung
Länge: 220 cm
Breite Tisch 50 cm
5,00 € Mietpreis pro 1 Tage

 Allgemeine Vertragsbestimmungen

§ 1 Benutzung des überlassenen Vereinssaales, der gemeinschaftlichen
    Anlagen und Einrichtungen
      Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf der Kleingartenverein
          nachträglich aufstellen oder ändern, soweit dies im Interesse einer ordnungsmäßigen 
         Bewirtschaftung des Vereinshauses dringend notwendig ist. Etwaige neue oder geänderte
         Regelungen werden den Mietern besonders mitgeteilt. Die Veranstaltung muss mit einem
         Schild an der Einganstür dem Anlass entsprechend (z.B. geschlossene oder offene
         Gesellschaft) gekennzeichnet sein.

§ 2 Zahlung der Nutzungsgebühr
(1)    Die Nutzungsgebühr gemäß § 2 eine Woche im Voraus, spätestens bis zur Schlüsselübergabe zu entrichten.
(2)    Die Nutzungsgebühr für Vereinsmitglieder erfahren Sie bei der Buchung.
(3)    Die Nutzungsgebühr für Gäste beträgt 150 € von Freitag 17 : 00 Uhr bis Sonntag  11 : 00 Uhr.
(4)    Die Gebühr für Strom und Wasser beträgt laut Ablesung.
(5)    Bei der Schlüsselübergabe muss der Mieter ein Pfand in Höhe von 10 hinterlegen. Bei dem Verlust ausgehändigter Schlüssel ist der Vermieter im Interesse der Sicherheit berechtigt auf Kosten des Mieters neue Schlösser mit der erforderlichen Anzahl an Schlüsseln zu beschaffen und montieren zu lassen.

 § 3 Übergabe des überlassenen Saales
(1)    Der Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter sowie die Rückgabe an
       den Vermieter werden im Vertrag festgeschrieben.

 § 4 Erhaltung des überlassenen Mitobjektes
(1)    Der Mieter hat das überlassene Mietobjekt sowie die zur gemeinschaftlichen
       Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu
       behandeln. Es hat für ausreichende Lüftung in allen ihm überlassen Räumen zu
       sorgen. Die Endreinigung sowie die Müllbeseitigung erfolgen durch den Mieter und
       sind im gebuchten Zeitraum durchzuführen.

 § 5 Nutzungsdauer
(1)    Das Nutzungsverhältnis wird im Vertrag festgelegt und ist bindend,
(2)    Das Recht zur Nutzung des Mietobjektes ist an die Zustimmung des
              Vereinsvorstandes gebunden.
 
 § 6 Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
(1)    Alle Türen müssen während der Veranstaltung unverschlossen, frei und begehbar sein (nicht verstellt)
(2)    Das Betreiben von Heizungsanlagen, Kohleöfen, Elektroheizungen usw. ist nur durch sachkundige Personen über 18 Jahre gestattet, bei Verletzungen durch unsachgemässes Betreiben dieser übernimmt der Verein keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder.
(3)    Offenes Feuer ist im gesamten Mietobjekt verboten.
(4)    Das Parken ist in der gesamten Anlage verboten, Ausnahmen sind ausgeschildert.


 § 7 Vertragsbestandteile
     (1)  Die Vertragsdetails werden bei der Schlüsselübergabe besprochen, der Vertrag unterschrieben
              und jeweils ein Exemplar den Parteien ausgehändigt.

Rufen Sie uns an 
    01799312459
oder per E-Mail 
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